Notfälle von A-Z


Notfälle und Erste Hilfe
Ein Sturz von der Leiter, ein Nervenzusammenbruch oder gar ein plötzlicher Herzinfarkt – Erste Hilfe zu leisten, ist nicht nur Aufgabe professioneller Sanitäter, sondern eines jeden Bürgers. Das ist sogar gesetzlich festgelegt: „Unterlassene Hilfeleistung“ kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Und sich in Erster Hilfe auszukennen, kann lebensrettend sein. Die Überlebensrate nach einem Herzstillstand verdoppelt sich, wenn Laien gleich mit der Wiederbelebung beginnen. In diesem Kapitel erfahren Sie alles, um in lebensbedrohlichen Situationen optimal Hilfe zu leisten.
Bildquelle: Microgen/Shutterstock.com

Zusatzdienste

Wir haben jeden 2. Mittwochnachmittag für Sie von 14:30 - 18:30 geöffnet.
(jede gerade KW)
Unsere Zusatzdienste

Unser Botendienst

Sollten Sie sich nicht wohlfühlen oder gar nicht aus dem Haus kommen, sprechen Sie uns an oder rufen Sie uns an 0 25 43 / 376.
Nutzen Sie so unseren Botendienst, damit Sie auch in dieser Zeit mit Ihren benötigten Medikamten versorgt werden können.

Ratgeber Thema im Dezember


Kleines Mädchen bekommt mit einem Messlöffel rosa Hustensaft verabreicht.

Bei Kindern Husten lindern

Mit Saft und Wickel

Wenn Babys oder kleine Kinder von Husten geschüttelt werden, leiden die Eltern richtig mit. Zum Glüc ... Zum Ratgeber
Ludgeri-Apotheke
Inhaber H. Günter Idelmann
Telefon 02543-376
Fax 02543-6582
E-Mail kontakt@ludgeri-apotheke.de