Frühe Hörschäden


Lärm als Umweltgift
Frühe Hörschäden

Lärm verursacht bereits bei Kindern und Jugendlichen irreversible Hörschäden. Für die Betroffenen bedeutet dies eine ernsthafte Einschränkungen im zukünftigen Berufs- und Privatleben. Experten fordern die Einführung verbindlicher Grenzwerte.

Wer glaubt, Hörstörungen betreffen hauptsächlich Senioren, irrt sich: Ob Spielzeuge mit akkustischen Effekten, MP3-Player oder laute Konzerte – Kinder und Jugendliche leben in einer lauten Welt  – und niemand dreht den Ton leiser. Die Folgen lassen nicht lange auf sich warten. In neueren Studien konnte nachgewiesen werden, dass sich der Hörverlust im Hochfrequenzbereich bei Kindern und Jugendlichen in einem Zeitraum von 24 Jahren nahezu verdoppelt hat“, berichtet Dr. Jan Löhler vom Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte.

Hörschäden entstehen schon im Kinder- und Jugendalter

Bereits Säuglinge und Kleinkindern drohen Hörschäden. Einige für diese Altersklasse bestimmte Spielzeuge erzeugen Knalleffekte, die Innenohrschäden verursachen. Mit dem ersten Smartphone oder MP3-Player steigt die Gefahr für lärmbedingte Hörschäden. Schließlich ist es kinderleicht, den Lärmpegel in schädliche Schallbereiche zu katapultieren. Auf Lifekonzerten riskieren Jugendliche Tinnitus oder Innenohrschäden – vor allem, wenn sie sich in der Nähe von Lautsprecher mit Spitzenschallpegeln über 137 decibel aufhalten.

Frühe Hörschäden beeinträchtigen die soziale und berufliche Entwicklung

„Obwohl lärmbedingte Hörstörungen vermeidbar sind, ist das öffentliche Bewusstsein für lärmbedingte Störungen gering“, weiß Dr. Löhler. Ihm ist es wichtig, Eltern, Kinder und Jugendliche auf die Problematik aufmerksam zu machen. Der HNO-Arzt warnt: Hörschäden sind bereits in jungen Jahren irreversibel. Sie hemmen die berufliche und soziale Entwicklung, stören Beziehungen und erschweren die Teilhabe am öffentlichen Leben.

Experten fordern Einführung von Grenzwerten

Zusammen mit der Bundesärztekammer haben HNO-Ärzte ein Maßnahmenpaket für den Gesetzesgeber erarbeitet. Die Experten fordern unter anderem bundesweit geltende Grenzwerte für die Lärmbelästigung im öffentlichen Bereich und kämpfen für die Annerkennung von Lärm als Umweltgift. Für hörschädigende Spielzeuge empfehlen die Ärzte eine Kennzeichnungspflicht und für tragbare Musikabspielgeräte Warnhinweise sowie eine Lautstärkenbegrenzung.

Zusatzdienste

Wir haben jeden 2. Mittwochnachmittag für Sie von 14:30 - 18:30 geöffnet.
(jede gerade KW)
Unsere Zusatzdienste

Unser Botendienst

Sollten Sie sich nicht wohlfühlen oder gar nicht aus dem Haus kommen, sprechen Sie uns an oder rufen Sie uns an 0 25 43 / 376.
Nutzen Sie so unseren Botendienst, damit Sie auch in dieser Zeit mit Ihren benötigten Medikamten versorgt werden können.

Ratgeber Thema im Mai

Was tun, wenn das Kind fiebert?

Was tun, wenn das Kind fiebert?

Temperaturalarm im Kinderzimmer

Wie misst man die Temperatur am besten? Muss man Fieber senken? Und vor allem: Wann muss das Fieberk ... Zum Ratgeber
Ludgeri-Apotheke
Inhaber H. Günter Idelmann
Telefon 02543-376
Fax 02543-6582
E-Mail kontakt@ludgeri-apotheke.de